Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der M & M Hotelmanagement GmbH als Betriebsführungsgesellschaft aller Betriebsstätten in Deutschland mit Dritten (Gast) geschlossen werden. Durch die Bestätigung einer Reservierung des Gastes erkennt dieser die AGB an. Diese Bedingungen liegen im Hotel aus und durch diese Tatsache allein sind sie dem Kunden, den Gästen sowie Dritten ausreichend zur Kenntnis gebracht. Die AGB werden mit jeder Reservierungsbestätigung per Post übersendet.
2. Reservierungen Alle Reservierungen werden in Form einer schriftlichen Reservierungsbestätigung durch das jeweilige Hotel versandt. An dieses Angebot hält sich das Hotel innerhalb der genannten Optionsfrist gebunden .Der Gast muss dann innerhalb einer Optionsfrist das Angebot bestätigen und geht damit einen Gastaufnahmevertrag mit dem jeweiligen Hotel ein. Mit diesem Vertragsabschluss sind dann innerhalb eines fest vereinbarten Zeitraumes, 80 % des Übernachtungsgesamtpreises der Reservierung auf das Hotelzimmer als Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung ist bei der Anreise (Check In), spätestens am Abreisetag (Check Out) im Hotel zu bezahlen. Wird keine Bestätigung oder Anzahlung nach Ablauf der Optionsfrist auf das Betriebskonto der jeweiligen Betriebsstätte geleistet, ist die Reservierung unwirksam und wird storniert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Übernachtung wenn keine Vorauszahlung geleistet worden ist.
In allen Betriebsstätten der M & M Hotelmanagement GmbH kann die Endrechnung nur in Bar ( € ) oder per Vorkasse Banküberweisung beglichen werden. Andere Zahlungsmöglichkeiten werden nicht angeboten. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Verwaltung unter verwaltung-berlin@mm-hotel.com oder eines Vorgesetzten.
3. Garantierte Reservierungen nach 18.00 Uhr Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung zu 80 % im Voraus bezahlt hat. Bei nicht erscheinen des Gastes wird der volle Übernachtungsbetrag in Rechnung gestellt und für den Folgetag 80 % des Zimmerpreises. Für Übernachtungen mit Hotelgutscheinen gelten die Bedingungen der Hotelgutscheine. Diese sind auf den Hotelgutscheinen abgedruckt. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet oder verrechnet.
4. Rücktritt durch den Gast Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt durch den Kunden, wird durch die Betriebsführungsgesellschaft eine Entschädigung verlangt. Bis 21 Tage vor Anreisetag werden 15% Stornierungsgebühren erhoben. Bis 14 Tage vor Anreisetag werden 30 % Stornierungsgebühren erhoben. Bis 7 Tage vor Anreisetag werden 40 % Stornierungsgebühren erhoben. Bei weniger als 4 Tage vor Anreise, Nichtanreise 60% Stornierungsgebühren. Die Stornierungsgebühren werden vom vereinbarten Arrangementpreis berechnet.(unter Arrangementpreis versteht man den vom Hotel in Rechnung gestellten Gesamtpreis /Reservierungsbestätigung/)
4a Bearbeitungsentgelt bei Umbuchungen, Veränderungen oder Stornierung einer bestätigten Buchung Bei einer Umbuchung oder Stornierung wird generell ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 € pro Vorgang in Rechnung gestellt, bei Gruppenbuchungen wird dieses Entgelt nur einmal erhoben, wenn es sich bei der Buchung um eine wie in Ziff. 10 beschriebenen Gruppenbuchung handelt.
4b Rücktritt durch das Hotel Das Hotel kann jederzeit die Zimmer des Gastes stornieren und Ihm soweit eine Anzahlung geleistet wurde die Anzahlung zurückerstatten. Dem Gast ergeben sich daraus keine Schadenersatzansprüche. Das Hotel ist nicht verpflichtet eine Ausweichunterkunft zu stellen.
4c. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Gast aus nicht durch die Betriebsführungsgesellschaft zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Gastes auf eine anteilige Rückerstattung.
5. Gewährleistung und Haftung Die Betriebsführungsgesellschaft haftet im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der eigenen Beschreibungen und der ordnungsgemäßen Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Für Wertgegenstände wie z.B. Geld, Wertpapiere, Schmuck wird keine Haftung bei Verlust in den Hotelzimmern übernommen. Eine Haftung erfolgt nur dann, wenn die Wertgegenstände in ihrem Depot an der Rezeption zur Verwahrung übergeben worden sind. Für den Verlust von Gegenständen in den Hotelzimmern ist die Haftungshöchstgrenze das 5 fache des Übernachtungspreises. Eine Haftung ist generell ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Gast, einem Begleiter des Gastes oder einer Person die der Gast bei sich aufgenommen hat oder durch die Beschaffenheit der Sachen sowie durch Höhere Gewalt verursacht wird. Der Parklatz der Betriebsstätten einschließlich aller Wege und Gebäude sind Privateigentum. Für Schäden an Kfz wird keine Haftung übernommen. Sollten Gäste auf dem Gelände oder in den Gebäudeteilen zu Schaden kommen wird die Haftung nur gewährt, wenn die Schäden durch das Personal oder fahrlässige Verstöße der Betriebsführungsgesellschaft verursacht wird. In jedem Fall muss dieser Schaden sofort und unmittelbar der mitgeteilt werden, eine Haftung ist ansonsten ausgeschlossen. Eine Haftung ist generell ausgeschlossen, sollte der Schaden in einem für Gäste nicht vorgesehenen Bereich entstanden sein. Im Falle eines Todesfalls durch die Betriebsführungsgesellschaft als Verursacher ist die Haftung unbegrenzt.Der Gast haftet für Schäden und den Verlust von Gegenständen der Betriebsführungsgesellschaft (Hotelzimmerschlüssel, Parkplatztransponder, Möbel u.ä. ) die durch Ihn selbst oder andere verursacht worden sind. Es gelten die Bedingungen des BGB. Das Hotel wird für den Verlust der Parkplatztransponder oder Zimmerschlüssel 50,00 € als Schadenersatz und Wiederbeschaffung in Rechnung stellen und behält sich vor eine Kaution inselbiger Höhe für die Bereitstellung zu verlangen. Die Kaution wird mit Rückgabe der Sachen dem Gast gutgeschrieben. Es obliegt dem Schadenverursacher einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5a. Sicherheit im Hotel Der Gast hat die Obliegenheit, der
Betriebsführungsgesellschaft Nicht-Hotelgäste ( Besucher) sofort zu melden und dafür Sorge zu tragen, dass die Hotelfremde Begleitung (Besucher) keinen Schaden am Eigentum der Betriebsführungsgesellschaft verursacht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Eintritt eines Schadens der Hotelgast für die Schäden seines Besuchers aufkommen muß. Im Interesse aller Hotelgäste bitten wir Besucher nicht in die Hotelanlage mit zu nehmen oder nur in den öffentlichen Bereichen ( z.B. Restaurants oder Außengastronomie ) zu empfangen.
6. Reklamationen Der Gast hat die Obliegenheit, der Betriebsführungsgesellschaft einen eventuellen Mangel der vereinbarten Leistungen, unverzüglich noch während des Aufenthaltes im jeweiligen Hotel, anzuzeigen. Die Betriebsführungsgesellschaft wird unverzüglich, gerechtfertigte Mängel der vereinbarten Leistungen, innerhalb des Gastaufnahmevertrages beseitigen, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist. Änderungen des Baubestandes der Hotels sind ausgeschlossen. Alle Ansprüche des Gastes erlöschen mit der Bezahlung des Rechnungsbetrages. Ohne unverzügliche Anzeige eines Reisemangels während des Aufenthaltes im jeweiligen Hotel, erlöschen alle Schadensersatzansprüche an die Betriebsführungsgesellschaft.
7.Aufrechnungsverbot Der Gast ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises an das jeweilige Hotel die Aufrechnung zu erklären, es sei den, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
8. Mitgebrachte Speisen und Getränke In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet. Eine Zubreitung von Speisen in den Hotelzimmern ist ausdrücklich verboten. Bei Zuwiderhandlungen kann das 5 fache des Übernachtungspreises als Entschädigung in Rechnung gestellt werden. Für Schäden an den Einrichtungsgegenständen im Hotel verursacht durch den Gast oder deren Begleiter, haftet der Gast bis zur Höhe der Neuanschaffung und auch für die dadurch entstehende eventuelle Nichtvermietbarkeit von Hotelzimmern. Elektrische Geräte zum Kochen, Backen, Kühlen oder Erwärmen sind ausdrücklich verboten. Der Gast wird sofort mit der außer Betriebnahme des Gerätes beauftragt und hat Energiekosten in Höhe von mindestens 5,00 Euro pro Tag als Entschädigung und Stromkostenbeitrag zu zahlen. Sollte der Gast die außer Betriebnahme nicht durchführen kann dieses Verhalten zum sofortigen Verweis des Hotels und Grundstücks führen.
9. Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist das Amtsgericht Zossen.
9a AGB´s
Veränderte AGB`s sind sofort nach Erscheinen gültig & ersetzen die vorherigen sofort. Ist der Vertragspartner nicht damit einverstanden kann er innerhalb von 7 Kalendertagen den neuen AGB´s widersprechen, dieser Widerspruch wird nur akzeptiert wenn das Hotel seine Zustimmung gibt.
10. ergänzende Geschäftsbedingungen für Gruppen a.) Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegesellschaften mit einer Mindestzahl von 5 gebuchten Zimmern, es erfolgt gemeinsame An- und Abreise. Es wird nur eine Gesamtrechnung erstellt und dem Reiseleiter übergeben bzw. Reisebüro, bzw. Reiseagentur. Es gelten die AGB und folgende Zusätze : b) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Preisnachlass für Gruppen. c) Die mündliche Gruppenanfrage muss nach Prüfung der Verfügbarkeit der Zimmer an das Hotel schriftlich gesandt werden. d). Das Hotel übergibt per Post, Fax oder per e-Mail eine Reservierungsbestätigung mit wesentlichen Bestandteilen der aufgenommenen Reservierung und Angaben zum Check In, zur Kaution sowie zu den Zahlungsbedingungen einschließlich aller durch das Hotel zu erbringenden Leistungen. Die Reservierung tritt nur dann in Kraft, wenn diese schriftlich bestätigt wird. e) bis 35 Tage vor Anreise der Gruppe im Hotel müssen 85 % der Gesamtsumme auf dem Geschäftskonto der jeweiligen Betriebsstätte gutgeschrieben sein. Der Restbetrag, wenn nicht anders vereinbart wird zur Zahlung fällig am Tag der Anreise und ist 2 Tage nach Rechnungslegung dem jeweiligen Geschäftskonto des Hotels gutzuschreiben. Bei späteren Zahlungseingängen behält sich die Betriebsführungsgesellschaft ausdrücklich das Recht vor, Mahngebühren in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zusetzten. Das Hotel hat das Recht bei keinem Zahlungseingang innerhalb der gesetzten Fristen die Zimmer weiter zu verkaufen und behält sich das Recht vor 35% des Übernachtungspreises als Stornierungsgebühr in Rechnung zu setzten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Übernachtung, wenn keine Anzahlungen geleistet wurden.
f) Bei einer Umbuchung oder Stornierung wird generell ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 € pro Vorgang in Rechnung gestellt, bei Gruppenbuchungen wird dieses Entgelt nur einmal erhoben, wenn es sich bei der Buchung um eine wie in Ziff. 10 beschriebenen Gruppenbuchung handelt.
Stornierungsbedingungen Bis zu 46 Tagen vor Anreise kann die Reservierung kostenlos storniert werden. Spätestens 6 Wochen vor Anreisebeginn ist durch den Reiseveranstalter eine Buchungsstandsinformation an das jeweilige Hotel zu übersenden. Eine Kontingentänderung ist dann noch 1 mal bis 4 Zimmer kostenfrei möglich. Bei Stornierungen nach Ablauf dieser 6 Wochen Frist werden dem Vertragspartner 45 % und 7 Tage vor Anreise 60 % des Gesamtpreises als Entschädigung in Rechnung gestellt. Am Anreisetag kann 1 Zimmer kostenfrei storniert werden. Abweichende Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Hotels oder der Betriebsgesellschaft.